Einführung

Diskriminierungsformen

Auch in Clubs gibt es Diskriminierung. Wir wollen Dir dabei helfen, Diskriminierungserfahrungen einzuordnen und haben damit begonnen, einige wichtige Dimensionen zusammenzutragen. Die verschiedenen Dimensionen der Diversität und Diskriminierung überlappen, ergänzen und verweben sich miteinander. Jede Erfahrung ist individuell und wir bieten Dir hier weder eine vollständige Übersicht der Diskriminierungsdimensionen noch eine Checkliste zum Abhaken, aber ein solidarisches Tool, um Dich für eigene und die Erfahrungen anderer zu sensibilisieren.

Klasse / Sozialer Status

Menschen glauben anderen Menschen ihre soziale Herkunft ansehen zu können, das gilt auch im Club, wo vermeintlich andere Codes als in anderen gesellschaftlichen Räumen gelten. Doch soziale Herkunft, oder besser gesagt, ihre Zuschreibung findet nicht nur über Kleidung statt, sondern auch Gestik, Sprache und andere Ausdrucksformen. Dazu kommt, dass soziale Herkunft auch einen Einfluss auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen hat. Kann ich mir den Eintritt in den Club leisten? Manche Veranstaltungen bieten deswegen vergünstigte Preise an oder bieten auf Anfrage zutritt auch für Menschen, die sich den Eintritt nicht leisten können. Oft ist das aber leider nicht der Fall – und ein hoher Eintritt für den Club kann vor vorne herein zu Ausschlüssen führen, denen sich Partyveranstalter:innen bewusst sein müssen. Diese Ausschlüsse passieren oft implizit, das heißt, sie sind nicht direkt sichtbar. Soziale Herkunft und Klasse sind mit anderen Dimensionen der Diskriminierung verschränkt und beeinflussen sich gegenseitig.

Ability

Ability oder Befähigung zielt auf die individuellen Möglichkeiten von Einzelpersonen ab. Von Ableismus sprechen wir, wenn Menschen be_hindert oder durch Be_Hinderung strukturell ausgeschlossen werden. Diese Strukturen können durch bestimmte Verhaltensweisen, aber auch die Architektur von Gebäuden entstehen. Ein Club, der Be_Hinderung ins Auge fasst, muss sich bestimmte Fragen stellen: Ist ein Ort barrierefrei und kann mit Rollstuhl besucht werden? Aber es kommen auch andere Dimensionen hinzu, denn nicht alle Be_Hinderungen sind sichtbar. Menschen, die geistig oder emotional bestimmte Bedürfnisse haben, können genauso von Ableismus betroffen sein. Gerade in herausfordernden Situationen wie einem Übergriff im Club, kann Ableismus im Bezug auf die emotionale, psychische oder geistige Verfassung eine Rolle spielen. Für Menschen, die psychische Belastungen erlebt haben, können bestimmte Verhaltensweisen oder Übergriffe destabilisierend sein.

Rassifizierung / Migrantisierung

Die Einordnung einer Person wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Haare, ihres Auftretens oder anderen Merkmalen wird als Rassifizierung (oder auch Migrantisierung) bezeichnet. Geschehen wegen dieser Einordnung Annahmen über Sprachkenntnisse, soziale Herkunft oder soziale Werte oder soziales Verhalten, sind das rassistische Vorurteile. Der Begriff Rassifizierung (und Migrantisierung) soll sichtbar machen, dass Rasse als Kategorie ein soziales Konstrukt ist und durch Zuschreibung hergestellt wird. Rassismus kann verschiedene Formen annehmen: Der abwertende Umgang mit BIPoC-Personen, Antisemitismus oder auch die Abwertung von Romn:ja und Sinti:zze. Dabei ist Rassismus als strukturelles System in die Machtverhältnisse unserer Gesellschaft eingeschrieben. Auch im Club kommt es von daher zu rassistischen Vorfällen. Das gejt entweder von den Partygästen aus, aber auch vom Club-Personal, sei es an der Tür, durch Security oder an der Bar. Rassismus kann im Club auch durch Mikroaggressionen passieren oder durch kulturelle Aneignung von Clubbesuchenden zum Ausdruck kommen (weiße Menschen mit Dreadlocks, exotisierende Dekoration). Wichtig ist, dass rassistische Vorfälle im Club angesprochen und Betroffene sofort unterstützt werden. Dabei gilt: Wer betroffen ist, hat die Expertise über die Situation.

Gender / Geschlecht

Das Geschlecht einer Person aufgrund ihres Auftretens oder der eigenen Wahrnehmung anzunehmen, ist per se ein Trugschluss. Gerade Clubkultur schafft einen Raum außerhalb der sozialen Normen des Alltags, in denen Menschen sich und ihre Geschlechtlichkeit neu verhandeln oder erfahren können. Der Club kann ein Experimentierfeld sein und ein geschützter Raum, denn Geschlecht ist für viele Personen keine fixe Kategorie, sondern ein ständiger Tanz. Diskriminierung aufgrund von Gender kann verschiedene Formen annehmen. Sexismus oder übergriffiges Verhalten gehören genauso dazu wie jemanden zu misgendern, das heißt durch Pronomen ein Geschlecht des Gesprächsgegenübers anzunehmen, das gar nicht vorliegt. Auch Deadnaming, das heißt, den abgelegten Namen einer trans Person zu benutzen, ist eine Form der Diskriminierung, die in der Dimension Gender stattfindet. Wichtig ist hier der offene Dialog und eine sanfte Fehlerkultur. Frag Menschen nach ihren Pronomen, stell dich mit Pronomen vor und wenn mal was schief läuft, korrigier dich einfach ohne viel Aufheben zu machen.

Sexualität

Genau wie Gender kann man Menschen ihre Sexualität nicht ansehen. Jede Annahme über die Sexualität einer anderen Person ist immer nur eine These. Aussagen wie “Du siehst aber gar nicht so queer aus” oder “Ich hätte nie gedacht, dass du schwul bist” reproduzieren ein cis-heteronormatives System. Das heißt, sie stabilisieren die Annahme, dass alle Menschen Mann oder Frau und heterosexuell sind. Das kann sich in expliziter Trans-. Homo- oder Queerfeindlichkeit ausdrücken, die Menschen mit Beleidigungen angreift oder körperlicher Gewalt aussetzt. Gerade Clubs sind als Schutzräume für viele queere Menschen ein wichtiger Rückzugsort – umso sensibler sollte hier der Umgang mit Anfeindungen sein, vor allem wenn an diesen Orten auch Sexualität ausgelebt und verhandelt wird. Was genau eine diskriminierende Aussage oder Handlung ausmacht, ist stark kontextabhängig und wird von den Betroffenen benannt. Eine Aussage wie “War doch nicht so gemeint” ist keine Entschuldigung. Auch hier gilt: Betroffenen zuhören und Täter:innen nicht in den Fokus stellen.

Religionszugehörigkeit

Auch wenn das Tragen von religiösen Symbolen nicht immer zwingend die Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe oder Community zeigt, kann es auch im Club zu übergriffigem oder diskriminierendem Verhalten kommen. Hier spielen Vorurteile gegenüber Religionen eine Rolle, vor allem Religionen, die als “anders” markiert werden, wie beispielsweise dem Islam. Wenn du wegen deines Glaubens (oder auch wegen eines angenommenen, dir zugeschrieben Glaubens) attackiert wirst, kann das oft auch im Zusammenhang mit Rassismus stehen. Neben den sichtbaren Symbolen oder anderen Codes wie Hijab, einer Kippa oder einer Kette mit einem Davidstern, kann es auch in Gesprächskontexten zu Diskriminierung wegen Religion kommen. Das kann sich in Form von sprachlicher oder auch körperlicher Gewalt ausdrücken, die gegenüber Menschen angewendet wird, die alleine wegen ihres Glaubens als Bedrohung wahrgenommen werden. Zwar ist die Überschneidung mit Rassismus wichtig, aber Religion ist eine eigenständige Dimension von Diversität.

Dossier

Selbstbestimmtes Ausgehen & Barrierefreiheit

Berlin ist weltbekannt für seine vielfältige Club- und Musikszene. Die Vielfalt bezieht aber kaum Menschen mit Behinderungen mit ein. Obwohl etwa 13% der Bevölkerung eine Behinderung haben, sieht man diesen Anteil der Bevölkerung nur selten in Clubs und Bars oder auf Konzerten. Aber Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, gehen auch gerne tanzen, gehörlose und blinde Menschen wollen die Nächte durchfeiern und Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen möchten ihre Lieblingsbands live erleben.

Und doch kommt das alles viel zu selten vor, weil ein selbstbestimmtes Ausgehen für Menschen mit Behinderungen an vielen Orten in Berlin unmöglich ist. Sie werden überall durch Barrieren ausgeschlossen, obwohl die Gesellschaft dazu verpflichtet ist, sie nicht zu benachteiligen und ihnen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Grundgesetz ist ganz deutlich im Artikel 3, Absatz 3: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz stellt in seinem Artikel 19 klar, dass damit nicht nur der Staat gemeint ist, sondern auch die Privatwirtschaft, denn: Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die Massengeschäfte sind, ist unzulässig. Damit fallen alle Bars, Clubs, Diskotheken und andere Veranstaltungsorte unter das Benachteiligungsverbot. Wenn ein Ort oder eine Veranstaltung also für jemanden mit einer Behinderung nicht zugänglich ist, dann wird er oder sie benachteiligt.

Perspektivwechsel: Menschen mit Behinderungen sind nicht behindert, sie werden behindert.

Behinderungen entstehen aus der Interaktion von Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihrer Umwelt. Diese Umwelt wird fast immer von Menschen ohne Behinderungen auch für Menschen ohne Behinderungen gestaltet. Darum gibt es überall Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen. Eine Rollstuhlfahrerin wird behindert durch die Stufen am Eingang eines Clubs, eine gehörlose Person wird behindert durch fehlende Gebärdensprachdolmetschung bei einer Veranstaltung, eine blinde Person wird behindert durch ein online Ticket-Buchungssystem, das nicht barrierefrei ist.

Es ist nicht die Aufgabe von Menschen mit Behinderungen, die Gesellschaft zu sensibilisieren. Es ist nicht ihre Aufgabe ihr Recht auf selbstbestimmtes Ausgehen einfordern zu müssen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der alle einen Beitrag leisten sollten.

Die juristische Expertise findest du in verschiedene Zielgruppen ausgearbeitet hier:

Für Betreiber*innen von Clubs
und Bars / Veranstalter*innen
von Konzerten:

Oft wird eine völlige Barrierefreiheit aus bautechnischen und finanziellen Gründen nicht kurzfristig hergestellt werden können. Dann gibt es aber trotzdem vieles was getan werden kann, um einen Ort oder eine Veranstaltung barrierearm zu machen. Für kleinere Maßnahmen, die Barrierefreiheit und Barrierearmut herstellen, bietet die Aktion Mensch recht unkompliziert finanzielle Förderungen an.

  • Lasst einen Barrieren Check vor Ort durchführen, zum Beispiel über das Musicboard oder über den Sozialhelden e.V.
  • Gibt es auf eurer Website Information zur Zugänglichkeit eures Gebäudes oder Veranstaltungsortes? Es ist wichtig, dass Gäst*innen vorher wissen, wie es vor Ort aussieht.
  • Wenn euer Club nur teilweise barrierefrei ist, kommuniziert offen nach außen, wo es noch Probleme gibt und wofür Unterstützung angeboten werden kann. Dann kann jeder und jede selber vorher einschätzen, ob die Barrieren ein Problem für sie darstellen oder nicht. Wenn man angibt, dass z.B. zwei Stufen zur Tanzfläche führen, kann jemand im Rollstuhl entscheiden, ob er oder sie das Hindernis selber oder mit Hilfe überwinden kann. Wenn das WC nicht behindertengerecht ist, können sich Gäst*innen darauf einstellen, wenn sie das vorher wissen. Wenn das Ticket-Buchungssystem nicht barrierefrei ist, gebt eine alternative Buchungsmöglichkeit an, z.B. per Telefon.
  • Ein Beispiel, wie man Informationen zu Barrierefreiheit, Diversität und Inklusion bereitstellen kann, findet man hier.
  • Kommuniziert auf der Webseite, wenn es strikte Abläufe gibt (z.B. erst Einlasskontrolle, dann Verzehrkarte, Garderobe, später beim rausgehen bezahlen)
  • Sorgt dafür, dass eure Website und euer online Buchungssystem barrierefrei sind. Wenn ihr auf eurer Website Informationen in Einfacher Sprache anbietet, ist das nicht nur für Menschen mit Lernschwierigkeiten hilfreich, sondern auch für Menschen, die Deutsch noch lernen.
  • Macht eure Getränkekarte online und an der Bar als QR Code verfügbar.
  • Ist euer Club oder Veranstaltungsort auf Wheelmap.org, der Onlinekarte für rollstuhlgerechte Orte zu finden? Dort könnt ihr euren Club eintragen und Informationen über dessen Zugänglichkeit zufügen. Und ihr könnt sehen, wie Menschen mit Behinderungen die Barrierefreiheit eures Ortes bewerten. Wenn ihr bei eurer Bewertung unsicher seid, dann fügt ein Foto hinzu, so können sich Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen selbst ein Bild machen, ob sie die Schwelle vor dem Eingang überwinden können oder nicht.
  • Lasst euer Personal, vom Management bis zum Security Personal und der Person an der Garderobe, schulen, wie sie sensibel mit Gästen mit Behinderung umgehen können. Bietet Menschen mit Behinderungen Hilfe an, drängt die Hilfe aber nie auf. Z.B. sollte jemand im Rollstuhl nicht ungefragt geschoben werden oder eine blinde Person einfach am Arm genommen werden, um in eine Richtung geleitet zu werden.
  • Macht Triggerwarnungen (z.B. für Menschen mit Epilepsie wegen einem Stroboskop) auf der Website und am Eingang sichtbar.
  • Gibt es einen Rückzugsraum, der genutzt werden kann, wenn eine Situation eskaliert oder der als Ruheraum genutzt werden kann, z.B. bei einer Reizüberflutung?
  • Erarbeitet ein Code of Conduct, wie z.B. www.berlincodeofconduct.org
  • Markiert relevante Wege und Türen deutlich. Bringt große Piktogramme an Ausgängen und Toiletten an.
  • Rollstuhlnutzer*innen können an einer hohen Bar nicht bestellen. Ein abgesenkter Bereich an der Bar ist dafür sehr hilfreich. Oder haltet den offenen Bereich an der Seite der Bar frei für Rollstuhlfahrer*innen, zB. mit einer Markierung auf dem Boden. So können sie dort in Kontakt mit dem Barpersonal kommen.
  • Markiert Treppen und Stufen deutlich – dies kann auch in das Design-Konzept des Clubs eingearbeitet werden z.B. durch leuchtende Farben oder Lichtleisten oder durch fluoreszierendes Klebeband
  • Für blinde Menschen sind Leitstreifen auf dem Boden, die sich mit dem Langstock ertasten können, und Handläufe an Treppen sehr hilfreich.
  • Bietet Sitzmöglichkeiten an, wo Rollstuhlfaher*innen und kleinwüchsige Menschen sich mit anderen Clubbesucher*innen unterhalten können.
  • Sind Rollstuhlfaher*innen, gehörlose Menschen und Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung in eurem Sicherheitskonzept mitbedacht? Können Rollstuhlfahrer*innen ohne fremde Hilfe im Gefahrenfall die Rettungswege in eurem Club zurücklegen? Wenn nicht, dann schreibt die §1 der Betriebsverordnung von Berlin vor, “muss durch die Betreiberin oder den Betreiber im Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr eine Brandschutzordnung  aufgestellt  und durch  Aushang  an zentraler Stelle bekannt gemacht  werden.”

Weitere Informationen über inklusive Veranstaltungen gibt es auf www.ramp-up.me

Für Menschen mit Behinderungen
und deren Interessenvertretungen:

Menschen mit Behinderungen sind nicht selber dafür verantwortlich, die Bedingungen zu schaffen, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wenn alles richtig laufen würde, würden Politik, Wirtschaft und die Gesellschaft für eine umfassende Barrierefreiheit sorgen. Das passiert aber noch viel zu selten ohne Druck – auch von Menschen mit Behinderungen und ihren Allies. Wenn ihr also die Kapazitäten dafür habt, fordert euer gutes Recht auf selbstbestimmtes Ausgehen ein. Macht euch bemerkbar, informiert einander und erkundigt euch nach der Zugänglichkeit von Clubs und Veranstaltungen. Es gibt immer mehr Clubbetreiber*innen in Berlin, die ihre Verpflichtung inklusiver zu werden, ernst nehmen. Viele sind offen für Feedback, wie und was sie verbessern können. Gebt ihnen Tipps, wie das Ausgehen in Berlin nachhaltig für alle inklusiver und zugänglicher werden kann. Oft sind es schon kleine Dinge, wie eine mobile Rampe am Eingang, große Piktogramme an WC Türen und Ausgängen und deutlich markierte Treppen und Stufen, die Orte wenigstens barrierearm machen. Clubbetreiber*innen und Konzertveranstalter*innen freuen sich natürlich auch über Ermutigung, wenn ihre Orte barrierefreier werden.

Um den Teufelskreis zu durchbrechen und wichtige Informationen miteinander zu teilen, tragt die Berliner Clubs, Bars, Diskotheken und Veranstaltungsorte ein auf Wheelmap.org, der Onlinekarte für rollstuhlgerechte Orte, und markiert sie gemäß ihrer Rollstuhlgerechtigkeit. Fügt Fotos und detaillierte Informationen hinzu, so dass Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen sich selbst ein Bild machen können, ob sie die Schwelle am Eingang überwinden können oder nicht.

Wenn ihr euch mehr in die Thematik einarbeiten möchtet, findet ihr hier ein gutes Beispiel, wie man Informationen zu Barrierefreiheit, Diversität und Inklusion bereitstellen kann: https://www.pop-kultur.berlin/informationen-zur-barrierefreiheit-anlaufstellen-und-awareness-bei-pop-kultur-2019/. Weitere Informationen über inklusive Veranstaltungen gibt es auch auf www.ramp-up.me.

Und was man noch wissen sollte: Damit das Recht auf Barrierefreiheit auch durchsetzbar ist, hat das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz ein Verbandsklagerecht in seinem §15 aufgenommen, womit gegen fehlende bau- und gaststättenrechtliche Barrierefreiheit vorgegangen werden kann. Wenn Menschen mit Behinderung durch die fehlenden Barrierefreiheit benachteiligt werden, kann ein gemeinnütziger Verband oder Verein, der im Landesbeirat für Menschen mit Behinderung vertreten ist, klagen. Dieses Klagerecht steht nur Verbänden und Vereinen zu, nicht den individuellen Menschen mit Behinderungen; der Verband, der nicht die Verletzung eigener Rechte darlegen muss, klagt dann anstelle der benachteiligten Individuen.

Für die Öffentlichkeit:

Artikel 9, Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik und somit die Gesellschaft als Ganzes, Zugänglichkeit zu schaffen: “Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.”

Seid also Allies, d.h. Verbündete, für Menschen mit Behinderungen. Sprecht mit dem Personal in Clubs und Bars über die Barrierefreiheit des Ortes, auch wenn es euch nicht selber betrifft. Tragt die Berliner Clubs, Bars, Diskotheken und Veranstaltungsorte ein auf Wheelmap.org, der Onlinekarte für rollstuhlgerechte Orte, und markiert sie gemäß ihrer Rollstuhlgerechtigkeit. Fügt Fotos und detaillierte Informationen hinzu, so dass Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen sich selbst ein Bild machen können, ob sie die Schwelle am Eingang überwinden können oder nicht.

Wenn ihr jemanden mit Behinderung im Club antrefft, der oder die vielleicht Hilfe braucht, bietet eure Hilfe an, drängt die Hilfe aber nie auf. Z.B. sollte jemand im Rollstuhl nicht ungefragt geschoben werden oder eine blinde Person einfach am Arm genommen werden, um in eine Richtung geleitet zu werden.

Ausgehen ist keine Heldentat, für die Menschen mit Behinderungen gelobt oder bewundert werden wollen. Es kommt noch viel zu häufig vor, dass Menschen mit Behinderungen von Fremden angesprochen werden mit Kommentaren wie, “Ich finde das toll, dass du tanzen gehst trotz deiner Behinderung”, oder “Ich bewundere dich so, dass du abends noch ausgehst”. Solche Kommentare sind ungewollt und völlig unpassend.

Wenn ihr euch mehr in die Thematik einarbeiten möchtet, findet ihr hier ein gutes Beispiel, wie man Informationen zu Barrierefreiheit, Diversität und Inklusion bereitstellen kann: https://www.pop-kultur.berlin/informationen-zur-barrierefreiheit-anlaufstellen-und-awareness-bei-pop-kultur-2019/. Weitere Informationen über inklusive Veranstaltungen gibt es auf www.ramp-up.me.

Handreichung

Awareness im Club

Immer mehr Clubs und freie Veranstalter:innen integrieren Awareness-Teams, um Clubkultur und Musikveranstaltungen sicherer zu gestalten. Awareness-Arbeit zielt dabei vorrangig auf den Schutz Betroffener und weniger auf strenge Kontrollen zur Verhinderung von Sicherheitsrisiken. Diese Entwicklung stellt das Sicherheitspersonal von Clubs und Veranstaltungsorten vor neue Herausforderungen: Wie kann eine respektvolle und effektive Zusammenarbeit mit den immer präsenteren Awareness-Teams gelingen? Die Handreichung “Awareness Arbeit im Club” beantwortet drängende Fragen aus der Praxis und definiert zentrale Begriffe für Sicherheitsfirmen, Clubleitungen und alle Interessierten.

Online Seminar

Diversity Rechtslage in Clubs

Vielen Dank für das Interesse an der Fortbildung zu Awareness und Diversity. Wir sind im Teil zur Diversity Rechtslage in Clubs angelangt. Dieser Teil wird als eLearning Modul absolviert:

Es gibt insgesamt 5 Abschnitte, in denen Du Inhalte wahlweise per Video, Audio, oder Text vermittelt bekommst. Prof.’in Dörte Busch, Professorin für Zivil- und Sozialrecht an der HWR Berlin, hat im Auftrag der Clubcommission einen Fachvortrag erstellt, der einen Überblick über die rechtliche Lage bezüglich Diversity in Clubs verschafft.

Im Vortrag geht es unter anderem um den rechtlichen Rahmen, Fallbeispiele aus der Rechtsprechung und Diversitätskompetenz. Wir stellen außerdem ergänzende Links zur Verfügung, falls Du dich mit bestimmten Themen weiter auseinandersetzen möchtest.

Die einzelnen Abschnitte dieses Moduls sind nach der inhaltlichen Aufteilung des Vortrags geteilt und bieten dir die Möglichkeit, nach dem Input Fragen zu beantworten, um dein Wissen zu überprüfen.

Das Modul gilt als erfolgreich bestanden, wenn Du alle Abschnitte durchlaufen hast und die Fragen beantwortest. Die Antworten deiner Fragen werden nicht überprüft.

→ Mit Intro starten

Weitere Ressourcen

Mehr findest du außerdem auf der Website der Awareness Akademie.

Mit „AnDi“ steht den Menschen in Berlin ab sofort eine mobile App zur Verfügung, die in verschiedenen Sprachen und barrierefrei wertvolle Information rund um das Thema Diskriminierung und Gleichbehandlung liefert. Mit der App können Vorfälle von Diskriminierung direkt gemeldet und passende Beratungs- und Hilfsangebote einfach gefunden werden.

Hier geht’s zur AnDi App.