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Die Clubszene in Berlin ist von vielerlei Diversität geprägt; unter Gästen, Personal und Betreiber: innen. In diesem Beitrag soll es um diese menschliche Diversität gehen, die das Recht schützt. Die Rechtslage zur Diversität ist in Clubs ist von großer praktischer Bedeutung, denn die Clubszene in Berlin hat ihre eigenständige große Bedeutung. Es geht um Freizeitgestaltung in Berlin und damit um soziale Teilhabe an der Gesellschaft. Sie ist wiederum eine rechtliche Kategorie. Ich möchte diese Dimensionen etwas illustrieren, um die rechtliche Relevanz zu unterstreichen.

Die Clubkommission hat eine Studie „Clubkultur Berlin 2019“ veröffentlicht. Die Morgenpost begann die Berichterstattung mit der Headline „Die Hauptstadt-Partys sind legendär.“ Es geht in der Studie um die ökonomische Bedeutung der Clubs für Berlin. Allein Club-Touristen setzten zu der Zeit etwa 1,5 Milliarden € pro Jahr um. Im Jahr 2018 waren es 3 Millionen Touristen, wobei die einheimischen Gäste nicht mit eingerechnet sind. Etwa 10.000 Beschäftigte weist die Studie aus, von denen ein Drittel einen sozialversicherungspflichtigen Status hatten. Es geht also um Diversität von mehr als 3 Millionen Menschen, die aus ganz verschiedenen Ländern kommen und Diversität in einzigartiger Weise mitbringen, wie man sie in anderen Bereichen oder Branchen nur selten findet. Natürlich hat die Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Clubszene. Von heute auf morgen wurden sie für lange Zeit geschlossen und anschließend wurde der Betrieb unter hohen Auflagen schrittweise wieder aufgenommen. Von 2019 zu 2020 sank die Zahl der Unternehmungen von Clubs, Bars, Diskotheken etc von 4.500 auf 3.600, um gut 20%. Untersuchungen aus der Schweiz haben ergeben, dass die Gäste zurückkommen und mit dem Wegfall der pandemischen Auflagen sogar ziemlich schnell. Wenn es den Touristen und vor allem auch jungen Touristen aktuell finanziell schwerer fällt, nach Berlin zu reisen und in Clubs zu feiern, bleibt es doch dabei, dass Millionen von Menschen jährlich in den Clubs unterwegs sind. Diversität bleibt auf verschiedenen Ebenen präsent und rechtlich relevant. Einmal betrifft sie die Diversität unter den Beschäftigten, d.h. im Team und im Verhältnis zum Arbeitgeber, zweitens im Verhältnis des Personals zu den Gästen und drittens unter den Gästen. Im Zentrum dieses Beitrags sollen das Verhältnis des Club-Personals zu den Gästen stehen. 

Diversität wird in den vergangenen Jahren viel stärker diskutiert, engagierter vertreten und sie ist in unserer Gesellschaft sichtbarer geworden. Es kommen immer mehr gesetzliche Regelungen hinzu, die derzeit vor allem den öffentlichen Sektor betreffen. Doch auch für den privaten Sektor ist neues Recht hinzugekommen, wie zum Beispiel die Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten mit Frauen, und weitere Änderungen sind absehbar. Sie sind maßgeblich von der Unternehmensform und Beschäftigtenzahl abhängig, so dass diese Regelungen keine Breitenwirkung in der Clubszene entfaltet. Wenn ich einmal von einer Schweizer Untersuchung ausgehe, sind die Mehrzahl der Betreiber: innen Einzelunternehmer und auch Gesellschaften beschäftigen regelmäßig nicht so viele Arbeitnehmer: innen, so dass der Anwendungsbereich dieser Gesetze regelmäßig nicht eröffnet ist. Dies betrifft zudem die Binnenperspektive nicht zuvörderst das Verhältnis des Club-Personals zu den Gästen, das in diesem Beitrag im Mittelpunkt stehen soll. Wenn man sich vor Augen führt, dass im Jahr 2018 etwa nur genau die Hälfte der Besucher_innen von Clubs und Veranstaltungen in Berlin nie an der Tür abgewiesen wurden und knapp die Hälfte dagegen selten oder manchmal, wird man für diese Problematik sensibilisiert. Dies vor allem auch deshalb, weil Menschen mit Behinderungen vielfach gar nicht erst an der Clubszene teilnehmen. Von Personen mit chronischen Erkrankungen weiß man es nicht genau.

Weitere Entwicklungen sind mitzudenken, wie die Nachhaltigkeit, mit denen sich Clubs zuvörderst unter ökologischen und thematischen Aspekten auseinandersetzen. Zur Nachhaltigkeit gehört aber auch die soziale Nachhaltigkeit, die den Bezug zur Diversität aufweist. So befindet sich beispielsweise aktuell gerade der Corporate Governance Kodex in der Aktualisierung, um diese Dimensionen besser abbilden zu können. Selbst wenn dies nur Empfehlungen sind, wird die Clubszene nicht umhin kommen, sich systematisch mit Diversität im Recht auseinanderzusetzen. Dies vor allem auch dann, wenn man die Clubszene nicht nur als wichtigen Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor ansieht, sondern seiner noch wichtiger bewerteten Rolle als Impulsgeber für die Stadt, so Lutz Leichsenring, Sprecher der Club-Kommission, weiterhin gerecht werden will. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass Deutschland mit dem rechtlichen Umgang von Diversität keine Vorreiterrolle besitzt. Andere Länder sind viel weiter als wir und touristische Gäste kommen mit einem zum Teil sehr viel stärker ausgeprägten Sinn und Verständnis für Diversität nach Berlin und in die Clubs. Dem kann sich die Clubszene nicht verschließen.

Diversität bedeutet Vielfalt. Sie betrifft beispielsweise die Vielfalt der Menschen in einem gemeinsamen Kontext. Das Recht nähert sich dieser Vielfalt, in dem es die Persönlichkeit der Personen durch etablierte Sozialkategorien charakterisiert. Bekannt sind die Aufzählungen von Merkmalen, wie Alter, Geschlecht, Religion, usw. wie in Art. 3 Grundgesetz oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diversität erfasst nicht nur Unterschiedlichkeit, sondern ebenso Gemeinsamkeiten, die praktisch zur Mischung von Merkmalen führt. Das betrachten wir später. Damit wird schon im Ansatz deutlich, dass Diversität und Recht ein komplexer Bereich ist.